Allgemein
Bestattungsarten
Wir organisieren Trauerfeiern und Beisetzungen auf allen Friedhöfen in Deutschland sowie im Ausland und beraten bezüglich eines Grabkaufes.
Darunter versteht man den Kauf eines Nutzungsrechtes für eine gewisse Zeit, je nach Bodenverhältnisse des jeweiligen Friedhofes.
Grundsätzlich unterscheidet man aber zwischen Erd-, Feuer- und Seebestattung.
Erdbestattung
Das Grab kann anhand der jeweiligen Bestimmungen des Friedhofes individuell gestaltet werden, dazu hilft zum Beispiel ein Steinmetz und ein Florist/Gärtner Ihrer Wahl.
Bei dieser gewählten Bestattungsart erfolgt in der Regel die Trauerfeier und die Beisetzung in einer Zeremonie.
Feuerbestattung
Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Vor der Einäscherung kann eine Trauerfeier am Sarg stattfinden.
In der Regel wird der Verstorbene im Anschluss an die Trauerfeier mit unserem Bestattungsfahrzeug ins Krematorium gefahren.
Eine andere Möglichkeit der Abschiednahme wäre, direkt an der Urne mit der Asche des Verstorbenen zu feiern, bei der die Urnenbeisetzung direkt im Anschluss auf dem jeweils gewählten Friedhof erfolgt.
Für Urnen sind ebenfalls verschiedene naturnahe Bestattungen, sowie anonyme Beisetzungen möglich.
Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird der Verstorbene ebenfalls in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Eine Seebestattung kann grundsätzlich auf vielen Meeren der Welt stattfinden – sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Zum Einen kann diese Zeremonie mit den Angehörigen oder zum Anderen still, d.h. ohne Angehörige stattfinden, sofern dies gewünscht sein sollte.
Bei Bedarf begleiten wir Sie selbstverständlich zur Reederei.
Vom Kapitän erhalten Sie nach der Beisetzung ein Auszug aus dem Schiffsbuch und eine dazugehörige Seekarte, die an den Beisetzungsort erinnern soll.
Einige Reedereien bieten 1 x im Jahr Gedenkfahrten an, so können Sie dem Beisetzungsort noch einmal ganz nah sein.
Bei der Entscheidung einer Seebestattung entfällt die Pflege einer Grabstätte und ein evtl. dazugehöriger Grabstein.
Angehörige sollten sich deshalb vorher gut beraten fühlen, ob dies den Wunsch des Verstorbenen und der Hinterbliebenen entspricht.